Hier kommt man zu seinem Passagierrecht
Gerade als Flugpassagier weiß man oft nicht genau über seine Rechte Bescheid. Man verlässt sich darauf, dass der gebuchte Flug planungsgemäß abfliegt und steht im Fall einer Umbuchung, Annullierung oder Verspätung hilflos in der Abflugshalle. Die FluggastrechteVO 261/2004 besagt jedoch, dass Passagiere im Falle einer Flugannullierung, im Falle von Überbuchungen und bei Verspätungen einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Diesen Anspruch machen jedoch die wenigsten geltend. Der Grund liegt zum einen in der Unwissenheit, zum anderen aber auch in der extrem ablehnenden Haltung, die leider sehr viele Fluggesellschaften an den Tag legen. Als Laie hat man hier daher oftmals nicht sehr viele Chancen auf sein Recht.
Nicht so bei flightright. Es handelt sich hierbei um dein deutsches Unternehmen mit Sitz in Hennigsdorf. Der Betrieb wurde von Sven Bode gegründet, der heute auch die Geschäfte leitet. Sven Bode hat sich schon viele Jahre vor der Idee dieses Unternehmens eingehend mit den Bereichen Flugwesen und Flugrecht beschäftigt und kann seinen Kunden daher heute ein sehr umfangreiches Beratungskonzept anbieten. Abgesehen von den Themen Flugwesen und Flugrecht, beschäftigt sich Sven Bode mit seinem Unternehmen auch stark mit dem Bereich CO2-Flugemissionen. Das Team hinter Sven Bode besteht aus kompetenten Flugexperten und Juristen.
Wissen ist Macht. Das gilt auch für die Rechte, die einem als Passagier und Kunde europäischer Fluggesellschaften zustehen. Sven Bode bietet mit seinem Unternehmen unter anderem auch eine sehr umfangreiche Internetpräsenz, die neben einfachen Begriffserklärungen auch eingehende Erläuterungen zum Thema Flugrecht anbieten. Außerdem kann man das Unternehmen über ein praktisches Online Formular mit der Vertretung beauftragen.
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